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   BPatG, 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15   

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https://dejure.org/2017,19082
BPatG, 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15 (https://dejure.org/2017,19082)
BPatG, Entscheidung vom 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15 (https://dejure.org/2017,19082)
BPatG, Entscheidung vom 10. April 2017 - 20 W (pat) 16/15 (https://dejure.org/2017,19082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zurückverweisung einer Teilanmeldung bzgl. eines Patents mit den Teilen "Oberflächenstückantenne für mehrere Bänder" u. "Kommunikationseinrichtung mit einer gedruckten Schaltplatte" zur weiteren Prüfung an das DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 09.03.2009 - 20 W (pat) 2/09
    Auszug aus BPatG, 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15
    Die vorliegende Teilanmeldung 199 84 046.6 ist durch die in der mündlichen Verhandlung vom 11. Februar 2015 erklärten Teilung der Anmelderin gemäß § 39 PatG aus der Patentanmeldung 199 83 824.0 entstanden und im Beschwerdeverfahren anhängig geworden (vgl. BGH BIPMZ 1998, 199, 201 - Textdatentwiedergabe; BIPMZ 1998, 515, 516 - Informationsträger, sowie insbesondere die Senatsentscheidungen 20 W (pat) 41/07, 20 W (pat) 2/09).
  • BPatG, 11.02.2015 - 20 W (pat) 24/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Oberflächenstückantenne für mehrere Bänder und

    Auszug aus BPatG, 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15
    Für eine Zurückweisung und Befassung der Teilanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt spricht schon der Umstand, dass im Vergleich zu der ursprünglichen Anspruchsfassung und der Anspruchsfassung der Stammanmeldung 199 83 824.0, die im Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 24/11 erteilt worden ist, die Anmelderin und Beschwerdeführerin mit der vorliegenden Teilanmeldung einen in der Sache wesentlich geänderten Patentanspruch 1 vorgelegt hat, der noch nicht Gegenstand des Prüfungsverfahrens war und im Hinblick auf Zulässigkeit, Neuheit und dem Zugrundeliegen einer erfinderischen Tätigkeit noch keiner Prüfung unterzogen worden ist.
  • BPatG, 03.12.2012 - 20 W (pat) 41/07
    Auszug aus BPatG, 10.04.2017 - 20 W (pat) 16/15
    Die vorliegende Teilanmeldung 199 84 046.6 ist durch die in der mündlichen Verhandlung vom 11. Februar 2015 erklärten Teilung der Anmelderin gemäß § 39 PatG aus der Patentanmeldung 199 83 824.0 entstanden und im Beschwerdeverfahren anhängig geworden (vgl. BGH BIPMZ 1998, 199, 201 - Textdatentwiedergabe; BIPMZ 1998, 515, 516 - Informationsträger, sowie insbesondere die Senatsentscheidungen 20 W (pat) 41/07, 20 W (pat) 2/09).
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